Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern – mit allen Rechten und Pflichten auf beiden Seiten. Vertreten wird im Verwaltungsverfahren ebenso wie bei Klagen vor den Verwaltungsgerichten.
Ein Schwerpunkt innerhalb des Verwaltungsrechts liegt auf dem Hochschul- und Prüfungsrecht. Daneben werden auch klassische Auseinandersetzungen mit Behörden geführt – etwa zu Beitragsbescheiden der Kommunen.
Schwerpunkte
- 01Prüfungsanfechtung
- 02Vertretung im Widerspruchsverfahren
- 03Beratung zu Rücktritt von einer Prüfung und Härtefall
- 04Klagen vor den Verwaltungsgerichten
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