Prüfungsrecht
Eine nicht bestandene Prüfung ist selten das Ende des Weges. Prüfungsentscheidungen sind rechtlich überprüfbar – von der Bewertung einzelner Aufgaben über Verfahrensfehler bis zu Rücktritt und Härtefall.
Die Tätigkeit umfasst alle Bereiche: Prüfungen in Ausbildungsberufen, Meisterprüfungen, Universitätsprüfungen und Staatsprüfungen. Besondere Erfahrung besteht bei Prüfungen in den Gesundheitsberufen – Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie – sowie in der Psychologie.
Widerspruchs- und Klageverfahren zu MC-Prüfungen (Multiple Choice) führt diese Kanzlei seit Jahrzehnten und setzt diese Arbeit fort.
Auch wenn eine Bachelorarbeit, Masterarbeit oder Dissertation von der Universität angegriffen wird – etwa mit dem Vorwurf eines Plagiats oder der Androhung, einen akademischen Titel zu entziehen – ist Rechtsanwalt Zinn Ihr Ansprechpartner.
Häufige Anlässe
- 01Anfechtung von Prüfungsbewertungen
- 02Verfahrens- und Bewertungsfehler bei MC-Prüfungen
- 03Rücktritt von der Prüfung, Krankheit, Härtefall
- 04Angriffe auf Abschlussarbeiten und Dissertationen
- 05Drohender Entzug eines akademischen Titels
Orientierung
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