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Florian ZinnRechtsanwalt · Marburg

Prüfungsrecht

Eine nicht bestandene Prüfung ist selten das Ende des Weges. Prüfungsentscheidungen sind rechtlich überprüfbar – von der Bewertung einzelner Aufgaben über Verfahrensfehler bis zu Rücktritt und Härtefall.

Die Tätigkeit umfasst alle Bereiche: Prüfungen in Ausbildungsberufen, Meisterprüfungen, Universitätsprüfungen und Staatsprüfungen. Besondere Erfahrung besteht bei Prüfungen in den Gesundheitsberufen – Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie – sowie in der Psychologie.

Widerspruchs- und Klageverfahren zu MC-Prüfungen (Multiple Choice) führt diese Kanzlei seit Jahrzehnten und setzt diese Arbeit fort.

Auch wenn eine Bachelorarbeit, Masterarbeit oder Dissertation von der Universität angegriffen wird – etwa mit dem Vorwurf eines Plagiats oder der Androhung, einen akademischen Titel zu entziehen – ist Rechtsanwalt Zinn Ihr Ansprechpartner.

Häufige Anlässe

  • 01Anfechtung von Prüfungsbewertungen
  • 02Verfahrens- und Bewertungsfehler bei MC-Prüfungen
  • 03Rücktritt von der Prüfung, Krankheit, Härtefall
  • 04Angriffe auf Abschlussarbeiten und Dissertationen
  • 05Drohender Entzug eines akademischen Titels

Orientierung

Wo stehen Sie gerade?

Zwei Angaben genügen für eine erste Einordnung. Das ersetzt keine Beratung im Einzelfall, zeigt aber, worauf es im nächsten Schritt ankommt.

01Wie liegt der Fall?
02Wie alt ist der Bescheid?

Sobald Sie auswählen, erscheint hier die Einordnung.

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