Rechtsanwalt · Marburg · bundesweit
Ein Bescheid isteine Entscheidung.Kein Urteil.
Abgelehnte Studienbewerbung, nicht bestandene Prüfung, Bescheid der Behörde, Kündigung, Abmahnung, Strafverfahren: Wo staatliche oder institutionelle Entscheidungen in einen Lebensweg eingreifen, entscheidet der genaue Blick auf Verfahren und Begründung. Genau dort liegt die Arbeit dieser Kanzlei.

- Seit 2015
- eigene Kanzlei in Marburg
- Seit 2020
- Fortführung der Kanzlei Karasek
- Bundesweit
- Verfahren vor allen Instanzen
- Schwerpunkt
- Hochschul- und Prüfungsrecht
Schwerpunkte
Sechs Rechtsgebiete, zwei Schwerpunkte
Der Kern der Arbeit liegt im Hochschul- und Prüfungsrecht. Daneben Mandate, die Rechtsanwalt Zinn seit dem Referendariat begleiten.
- 01StudienplatzverfahrenNC-Verfahren und Studienplatzklagen gegen deutsche Hochschulen.
- 02PrüfungsrechtVon der Meisterprüfung bis zum Staatsexamen – auch bei MC-Prüfungen.
- 03VerwaltungsrechtBürger gegen Behörde – Widerspruch, Klage, Eilrechtsschutz.
- 04ArbeitsrechtIndividual- und kollektives Arbeitsrecht, auch für Betriebsräte.
- 05Kunst- und UrheberrechtUrheberrecht, Persönlichkeitsrecht und gewerblicher Rechtsschutz.
- 06StrafrechtVerteidigung – und Beistand für Verletzte im Strafverfahren.
Rechtsgebiet 01
Wer keinen Studienplatz erhalten hat, muss den Bescheid nicht hinnehmen. Im Studienplatzverfahren wird überprüft, ob eine Hochschule ihre Ausbildungskapazität vollständig ausgeschöpft hat – und ob außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl noch Plätze zu vergeben sind.
Studienplatzverfahren im Detail »Arbeitsweise
„Recht ist nicht nur eine Sache von Paragrafen, sondern von Kommunikation, Diskurs und Kompetenz.“
01
Wenige Gebiete, dafür genau
Beraten wird in einigen ausgesuchten Spezialgebieten – einzelfallbezogen statt im Katalog.
02
Offener Umgang
Dazu gehört, Ziele wirklich zu kennen und auch unbequeme Wahrheiten auszusprechen.
03
Vor Gericht
Wenn es nötig ist, geben wir Kontra. Wenn es hilfreich ist, geben wir nach.
Aus der Kanzlei
HNA 18.05.2019 · ZDF 03.06.2019
Rechtsanwalt Zinn vertritt Anlieger in einer Auseinandersetzung um Straßenbeiträge. Der Fall fand überregionale Aufmerksamkeit: Die Hessische/Niedersächsische Allgemeine berichtete, das ZDF in seiner Sendung „drehscheibe“.
Zum Artikel der HNA »Erreichbar, auch wenn Marburg weit weg ist
Weil die Kanzlei bundesweit tätig ist, findet ein großer Teil der Beratung am Telefon oder per E-Mail statt. Telefontermine lassen sich mit den Mitarbeitern vereinbaren.
- »Beratung per Telefon und E-Mail
- Ohne Anfahrt – häufig genutzt und geschätzt.
- »Termine außerhalb der Bürozeiten
- Sprechstunden auch samstags und am Abend, nach Vereinbarung.
- »Hausbesuche
- Wenn ein Besuch in der Kanzlei aus gesundheitlichen oder zeitlichen Gründen nicht möglich ist; hierfür wird eine geringe Fahrtkostenpauschale berechnet.
- »Downloadbereich
- Vollmachten und Stammdatenblatt vorab ausfüllen und mitbringen.
Eine Internetseite ersetzt nie den persönlichen Kontakt. Wenn Sie ein rechtliches Problem haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite.
