Studienplatzverfahren
Wer keinen Studienplatz erhalten hat, muss den Bescheid nicht hinnehmen. Im Studienplatzverfahren wird überprüft, ob eine Hochschule ihre Ausbildungskapazität vollständig ausgeschöpft hat – und ob außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl noch Plätze zu vergeben sind.
Diese Verfahren begleitet die Kanzlei seit ihren Anfängen. Rechtsanwalt Reinhard Karasek, dessen Kanzlei zum Jahreswechsel 2020 übernommen wurde, arbeitete zuvor viele Jahre mit Rechtsanwalt Dr. Peter Becker zusammen – einem der ersten Rechtsanwälte in Deutschland, die Studienplatzverfahren gegen deutsche Hochschulen geführt haben. Diese Arbeit wird fortgesetzt.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber der unterschiedlichsten Studiengänge wurden und werden von der Kanzlei vertreten. Weil Studienplatzverfahren an kurze Fristen gebunden sind, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme sinnvoll – oft bereits vor Ablauf der Bewerbungsfristen.
Typische Schritte
- 01Prüfung der Ablehnungsbescheide und der Bewerbungssituation
- 02Außerkapazitäre Zulassungsanträge bei den Hochschulen
- 03Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten
- 04Begleitung der Nachrückverfahren und Vergabegespräche
Orientierung
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