Kosten
Wie sich die anwaltliche Vergütung berechnet
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Gleich welche Variante gilt: Die Kosten werden transparent dargestellt und erklärt.
01
Gesetzliche Gebühren nach dem RVG
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht aus dem Gesetzestext mit den allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften und dem Vergütungsverzeichnis mit den einzelnen Gebührentatbeständen. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert.
02
Vergütungsvereinbarung
Statt nach den gesetzlichen Gebühren kann immer auch eine Honorarvereinbarung getroffen werden – in bestimmten Rechtsgebieten etwa als Pauschalvergütung. Welche Variante sinnvoll ist, wird vorab besprochen.
03
Erstberatung
Auch für die Erstberatung fällt eine Gebühr an, die je nach Umfang und Schwierigkeit des Falles bestimmt wird.
Warum der Gegenstandswert zählt
Das System der aufwandsunabhängigen Vergütung soll die sogenannte Quersubventionierung gewährleisten: Mandate mit hohem Gegenstandswert gleichen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert aus. Was das im konkreten Fall bedeutet, wird im ersten Beratungsgespräch erläutert.
Weitere Informationen bietet die Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de